Sportaktivitäten unter 2G-Regel ab 13. Dezember wieder erlaubt
Die 2-G Regel kehrt zurück, beim Sportbetrieb in den Vereinen haben wieder nur geimpfte und genese Personen Zutritt. Wie schon bei der letzten Einführung der 2-G-Regel heißt dies für uns/im ÖBSV, dass alle Sportveranstaltungen, Trainings und Sportaktivitäten im Rahmen des ÖBSV nur mit der 2 G-Regelung durchgeführt werden dürfen und folgende Auflagen haben:
- Auf nicht öffentlichen Sportstätten sind Indoor sind bei Sportveranstaltungen bis zu 25 Personen erlaubt, Contact Tracing ist verpflichtend.
- Outdoor sind bis zu 300 Teilnehmer:innen erlaubt.
- Diese Zusammenkünfte gelten für Personen, die über einen 2G-Nachweis verfügen.
- Personen unter 12 Jahren sind von den Ausgangsbeschränken und den Regelungen ausgenommen. Für Personen ab 12 Jahren ist der Ninja-Pass bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.
- Es gilt eine FFP2-Maskenpflicht in allen zugänglichen Bereichen. Während des Sports muss keine Maske getragen und auch kein Mindestabstand gehalten werden.
- Im ÖBSV brauchen alle Sportaktivitäten ein Präventionskonzept und COVID-Verantwortlichen, bei Vereinsaktivitäten über die LV und deren Präventionsbeauftragten, bei Kader und KG-Kursen/Sportwochen/Skikursen über das ÖBSV-GS. Auch Contact Tracing muss bei allen Sportaktivitäten des ÖBSV geführt werden.
- Ab 51 Teilnehmer:innen muss die Veranstaltung spätestens eine Woche vorher bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde angezeigt werden.
- An einem Ort dürfen mehrere Zusammenkünfte gleichzeitig stattfinden, sofern durch geeignete Maßnahmen, wie etwa durch räumliche oder bauliche Trennung oder zeitliche Staffelung, eine Durchmischung der Teilnehmer:innen der gleichzeitig stattfindenden Zusammenkünfte ausgeschlossen und das Infektionsrisiko minimiert wird
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ACHTUNG: In Wien gilt, dass Sport indoor nur ohne Körperkontakt ausgeübt werden darf. Zusätzlich ist ein 2-Meter-Abstand zu allen anwesenden Personen zu jedem Zeitpunkt einzuhalten. Zudem gilt für Zusammenkünfte von mehr als 25 Personen outdoor 2G+. Es ist also ein zusätzlicher Nachweis über ein negatives Ergebnis eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2, dessen Abnahme nicht mehr als 48 Stunden zurückliegen darf, vorweisen.
Entsprechende Präventionskonzepte für die einzelnen Sportaktivitäten oder Vereinstrainings sollen in Rücksprache mit den zuständigen COVID-Beauftragten der Landesverbände gemeinsam entwickelt bzw. erneut eingereicht werden.
Eine Gesamtgrafik zum Sport und was erlaubt ist und nähere Informationen / Definition bzgl. „was ist 2 G“ und „wie gelten die Schultests“ sind im Word Dokument zu finden: Quelle
Bundesgesetzblatt vom 10.12.2021
Zusatzinfos bzgl. neuer Verordnung und Sport von der Homepage der Sport Austria