Diversität als Schlüssel

Um die bundesweite Akquise von Aktiven mit Behinderungen zu fördern, die fachliche Betreuung in verschiedenen Gruppierungen im Breitensport zu gewährleisten und die Kompetenz im Bereich des Behindertensports zu erhalten und auszubauen, müssen spezialisierte Gremien gebildet werden:

Zur organisatorischen Vereinfachung können Kompetenzgremien zusammengelegt werden; bei Bedarf kann der Vorstand auf Vorschlag der Sportkonferenz weitere behinderungsspezifische Kompetenzgremien einsetzen. Die Agenden des Kompetenzgremiums Gehörlosen- und Hörbehindertensport werden durch einen ÖBSV-Partnerverband, den Österreichischen Gehörlosen Sportverband, wahrgenommen.

Ein behinderungsspezifisches Kompetenzgremium besteht aus

  • der Vorsitzenden und ihrer Stellvertreterin, die jeweils von der Generalversammlung gewählt werden
  • der Kassierin, die von der Vorsitzenden bestellt wird
  • den in den Landesverbänden für die jeweilige Behinderungsgruppe gewählten Vertreterinnen
  • weiteren Expertinnen zur Unterstützung der Vorsitzenden insbesondere für einzelne im Rahmen des jeweiligen Kompetenzgremiums betreute Sportarten, die von der Vorsitzenden bestellt werden.

Alle Mitglieder eines behinderungsspezifischen Kompetenzgremiums sind durch die Sportkonferenz zu bestätigen, sofern sie nicht durch die Generalversammlung gewählt worden sind.

Alle Kompetenzgremien unterliegen den Beschlüssen der Sportkonferenz.