Die neuen Corona-Verordnungen
Die mit 25. Jänner 2021 00:00 Uhr in Kraft tretende neue Verordnung bringt für den Sport folgende Änderungen mit sich:
- Spitzensportler*nnen, die Mannschafts- oder Kontaktsport ausüben, müssen nun alle sieben Tage getestet werden
- Generell – also auch auf Sportstätten, in den Büros und bei der Sportausübung (ausgenommen Spitzensport) – müssen mindestens zwei Meter Abstand gehalten werden
- Auf Sportstätten und in Büros, wo es zu Kontakt mit Kunden kommt, ist eine FFP2-Maske Pflicht (ausgenommen bei der Sportausübung selbst), ansonsten müssten die Personen mit Kundenkontakt alle sieben Tage getestet werden
Die ab 25.11. gültige Verordnung findet man HIER.
Fragen? Meldet euch bitte bei Andrea Scherney scherney(at)obsv.at und/oder besucht www.sportaustria.at/corona - unter den FAQ findet man viele Antworten zu häufig gestellten Fragen.