Die aktuellen Corona-Bestimmungen
Die derzeitigen Informationen der Sport Austria und auch Aussendungen der Dachverbände weisen mit Vorbehalt der tatsächlichen Verordnung aus heutiger Sicht auf folgende Eckpunkte hin:
SPORTVERANSTALTUNGEN
Für Sportveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze (Kurse, Trainings, Wettkämpfe etc.) im Breitensport
- Outdoor max. 12 Personen
- Indoor max. 6 Personen
- Mehrere Gruppen parallel möglich ohne Durchmischung (mit Mindestabstand)
- Die für die Sportart notwendige Teilnehmerzahl – im Mannschaftssportbereich, z.B. Fußball, etwa elf plus elf auf dem Platz, dazu Reservespieler*innen und notwendiges Personal (Trainer*in, Betreuer*in, Schiedsrichter*in etc.) – ist weiter erlaubt
- Für den Sport sollen diese Regeln für vier Wochen befristet gelten
Sportveranstaltungen mit Zuseher/innen (zugewiesene Sitzplätze)
- Outdoor max. 1.500 Personen
- Indoor max. 1000 Personen
- Die Bewilligungspflicht liegt bei 250 Personen
- Durchgehende Maskenpflicht
ALLGEMEINES
- Generelle Anzeigepflicht von Veranstaltungen indoor ab sieben Personen und outdoor ab 13 Personen (an Mustervorlage wird gearbeitet)
- Es gilt generelle Maskenpflicht (außer bei der Sportausübung selbst), d.h. auch am Sitzplatz (ob nur indoor, ist noch nicht klar)
- Keine Ausgabe von Speisen und Getränken - damit auch kein Kantinenbetrieb
- Ausgenommen sind Personen, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind
- Begleitpersonen von minderjährigen Kindern sind nicht in die Personenanzahl ein zurechnen
- Die behördliche Genehmigungspflicht für Veranstaltungen bei 250 bleibt bestehen
Falls sich nach Veröffentlichung der Verordnung noch Ergänzungen oder Erklärungen ergeben, werde ich mich nochmals bei euch melden.
Bleibt gesund!