Corona-Maßnahmen: So geht's weiter
Hallo Andrea, laut Verordnung der österreichischen Bundesregierung ist Training in geschlossen Räumen, also Sporthallen, Kraftkammern, Schwimmhallen, usw. wieder erlaubt. Was bedeutet das?
Zunächst: Endlich wieder Training für alle. Aber auch, dass die Abstandsregel für den Sportbetrieb mit 2 Meter geblieben ist. Dazu gibt es detaillierte Infos der Sport Austria.
Für wen sind die Infos?
Einerseits für die aktiven Sportlerinnen und Sportler, dazu gibt es sportartenspezifische Handlungsempfehlungen. Anderseits für Sportvereine und Sportstättenbetreiber.
Was sind die wichtigsten Punkte für den Übungsbetrieb in den Vereinen?
Wie erwähnt, Abstand halten. Sämtliche Sportstätten, indoor wie outdoor, dürfen seit 29. Mai unter Einhaltung eines Mindestabstandes von einem Meter zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, betreten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten der Sportstätte ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Was ist, wenn ich die Abstand nicht immer einhalten kann?
Bei der Sportausübung ist ein genereller Mindestabstand von 2 Metern zwischen Personen, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben, einzuhalten. Dieser Abstand sollte nur in Ausnahmesituationen kurzfristig unterschritten werden, etwa wie beim Tennis-Doppel. Ein Mund-Nasen-Schutz ist bei der Sportausübung nicht notwendig. Weiters kann der Abstand von einem Meter von Betreuerinnen, Betreuern, Trainerinnen und Trainern ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dabei empfehlen wir aber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Was bedeutet die Regelung für Kontaktsportarten?
Rollstuhl-Basketball, RS-Tanzsport, Torball oder auch das Guiding im Blindensport sind noch nicht in gewohnter Weise erlaubt. Ebenso einzelne Disziplinen wie Tischtennis-Doppel oder Laufdisziplinen über 400 m.
Was bedeutet die aktuelle Situation für Risikogruppen im Behindertensport?
Es gilt: Personen, die Symptome aufweisen oder sich krank fühlen, dürfen am Sportbetrieb nicht teilnehmen. Auf Angehörige von Risikogruppen ist besondere Rücksicht zu nehmen, z.B. durch Individualtraining.
Woher weiß ich, ob ich zur Risikogruppe gehöre?
Der ÖBSV empfiehlt weiterhin die gewissenhafte vorherige Abklärung der Zugehörigkeit zur Risikogruppe und die Unterzeichnung der COVID-19-Einverständniserklärung vor dem Trainingsstart.
Es gibt einen Corona-Fall bei mir im Verein oder in meinem sportlichen Umfeld – was soll ich tun?
Um bei einem Auftreten eines Infektionsfalls die Kontaktkette nachvollziehen zu können, empfehlen wir geeignete Maßnahmen, wie gleiche Gruppenzusammensetzung, überschaubare Gruppengröße mit weiterhin maximal zehn Teilnehmern, bei Minderjährigen maximal sechs Teilnehmern. Dafür ist auch eine dokumentierte Teilnahme, von der für das Training verantwortlichen Person, genau zu führen.
Gibt es Neuerungen zu den Hygieneregeln?
Neben den allgemeinen Hygieneregeln ist bei der Nutzung von Sportgeräten durch mehrere Sportlerinnen und Sportler sicher zu stellen, dass alle vorher und nachher ihre Hände waschen oder desinfizieren. Zusätzlich empfiehlt der ÖBSV alle angeführten Maßnahmen aus seinen ÖBSV-Handlungsempfehlungen weiterhin zu berücksichtigen.
Was ist noch zu beachten?
An Bedeutung gewinnt immer mehr eine genaue Kontrolle der Sportstätte im Vorfeld eines Behindertensporttraining durch die verantwortliche Trainerperson. Das Kennenlernen der sehr individuellen Hausordnungen und Verhaltensregeln der Sportstättenbetreiber ist von großer Bedeutung und die entsprechenden Informationen sind an die Aktiven vor dem ersten Training zu senden. Etwa wenn es neue Eintrittsregeln (Logbücher, Frequenzlisten, NMS, Einbahnsysteme, andere Eingänge etc.) gibt, oder welche Räumlichkeiten (Sanitärbereiche, Garderoben etc.) zur Verfügung stehen, oder ob man eigenen Desinfektionsmittel mitnehmen muss.
Ich habe noch Fragen zum Thema?
Wendet euch an den ÖBSV. Wir sind für euch da. Bleibt gesund!