Aktueller Corona-Fahrplan des ÖBSV
Andrea, seit 20. April dürfen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler wieder trainieren, aber auch die Öffnung von Sportstätten für Hobbysportler wird schon diskutiert. Wie sieht der Fahrplan des ÖBSV aus?
Wir sind weiterhin bestrebt, gemäß den aktuellen Informationen und Vorgaben der Bundesregierung, das Hochfahren des Trainingsbetriebs – wie schon vom ÖBSV in der letzten Aussendung Anfang April angekündigt – ab 1. Juni und der Veranstaltungen und Meisterschaften ab 1. Juli zu organisieren.
Wer ist in diesen Prozess eingebunden und gibt es schon Pläne für die Wiederaufnahme von Training und Wettkämpfen?
Wir wollen dazu viele Meinungen aus dem Behindertensport hören und dann ein Konzept des Starts eines geeigneten Trainingsbetriebs erstellen. Dazu findet eine Sportkonferenz (als Videokonferenz) am 8. Mai statt. Ziel ist es, Details zu Richtlinien für den Trainingsbetrieb im ÖBSV und für die Planung der ersten Meisterschaften und von Turnieren zu erstellen.
Welche Maßnahmen empfiehlt der ÖBSV jetzt schon?
In dieser herausfordernden Zeit ist es sehr wichtig, die Abstandsregel von Personen, die nicht gemeinsam in einem Haushalt leben, immer im Hinterkopf zu haben, um neuerliche Infektionen zu vermeiden. Dies wird vor allem unsere Sportlerinnen und Sportler betreffen, die als Hilfestellung zur Sportausübung Betreuung brauchen oder unsere Aktiven aus dem Blindensport, die ohne ihre wichtigen Guides nur sehr eingeschränkt ihren sportlichen Aktivitäten nachgehen können.
Zum Spitzensport – wie ist hier die Lage im Behindertensport?
Die ÖBSV-Spitzensportlerinnen und Spitzensportler sind seit 20. April wieder im Training. Das aber mit umfangreichen Auflagen, die vor allem die Abstandsregel und die Gruppengröße betreffen. Jede dafür vorgesehene Sportstätte und auch jede Sportart hat ihre eigenen Richtlinien dazu, um die jeweilige Situation vor Ort genau unter Einhaltung der vorgegebenen Maßnahmen zu durchleuchten.
Kann das für die Wiederaufnahme des Hobbysports hilfreich sein?
Ja, denn diese schon existierenden Auflagen werden auch uns dazu dienen, eigene Richtlinien im Behindertensport zu erstellen, die den Vereinen helfen sollen, einen möglichst gesicherten Trainingsbetrieb ab 1. Juni bezogen auf ihre individuellen Sportstätten durchdenken zu können.
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