Klassifizierung
KLASSIFIZIERUNG IM BEHINDERTENSPORT
Klassifizierungssysteme fassen die Athletinnen und Athleten einer Sportart in ähnliche Gruppen zusammenfassen, so dass die Leistungen untereinander vergleichbar werden. Damit ist die Chance auf faire und spannende Wettkämpfe gewährleistet. Nach der Definition des paralympischen Klassifizierungssystems gibt es drei Arten von Behinderungen – Sehbehinderungen, körperliche und mentale Behinderungen.
Um für den Behindertensport klassifiziert werden zu können, muss eine der nachfolgenden 10 vom IPC festgelegten Beeinträchtigungen (Eligible Impairments) vorliegen.
Beeinträchtigung der Muskelkraft: eine Einschränkung oder Aufhebung der Fähigkeit, durch willentliche Kontraktion der Muskulatur, Kraft oder Bewegungsfähigkeit zu generieren. Beispielhaft sind Wirbelsäulenverletzungen (völlige oder partielle Lähmung, Tetra- und Paraplegie), Muskelschwund, Post Poliomyelitis (Folgen von Kinderlähmung), Spina Bifida (Neuralrohrfehlbildung).
Beeinträchtigung des passiven Bewegungsapparats: eine Beeinträchtigung des passiven Bewegungsbereichs in einem oder mehreren Gelenken. Beispielhaft sind Arthrogryposis (Gelenksteife) und Kontrakturen in Folge chronischer Immobilisierung oder Verletzung.
Fehlen von Gliedmaßen: ganz oder teilweise fehlende Gliedmaßen (Knochen, Gelenken) als Folge von Verletzungen (z.B. traumatischer Amputation), Krankheit (z.B. traumatischer Amputation wegen Knochenkrebs) oder angeborener Fehlbildung einer oder mehrerer Gliedmaßen (Dysmelie).
Unterschiedliche Beinlänge: verkürzte Knochen in einem Bein als Folge einer angeborenen Fehlbildung, einer Entwicklungsstörung oder eines Unfalls.
Kleinwuchs: reduzierte Knochenlänge in den oberen und/oder unteren Gliedmaßen und/oder dem Rumpf. Beispielhaft sind Achondroplasie, Funktionsstörungen des Wachstumshormons und Osteogenesis Imperfecta („Glasknochenkrankheit”).
Muskelhypertonie: erhöhte Spannung der Muskulatur und reduzierter Fähigkeit, einen Muskel zu strecken. Muskelhypertonie tritt in Folge einer Verletzung des zentralen Nervensystems auf. Beispielhaft sind Zerebralparese, Hirnverletzungen und Schlaganfall.
Ataxie: Störungen der muskulären Bewegungskoordination in Folge von Verletzungen des zentralen Nervensystems. Beispielhaft sind Zerebralparese, Hirnverletzungen, Schlaganfall und Multiple Sklerose.
Athetose: anhaltende, unwillkürliche Muskelbewegungen. Beispielhaft sind Zerebralparese, Hirnverletzungen und Schlaganfall.
Beeinträchtigung der Sehfähigkeit: ganz oder teilweise eingeschränkte Sehfähigkeit als Folge von Verletzungen der Augenstruktur, des Sehnervs, der Sehbahnen oder der visuellen Hirnrinde (Cortex). Beispielhaft sind Retinitis Pigmentosa (Netzhautdegeneration) und diabetische Retinopathie.
Intellektuelle Beeinträchtigung: signifikant limitierte intellektuelle Fähigkeiten und Defizite im adaptiven Verhalten, die sich negativ auf das im Alltag erforderliche konzeptionelle, soziale und praktische Anpassungsvermögen auswirken. Die betreffende Beeinträchtigung muss vor Vollendung des 18. Lebensjahres diagnostiziert worden sein.
Weiters müssen die Athletinnen und Athleten eine klassifizierbare Mindestbehinderung nachweisen. Dieses sogenannte "Minimal Handicap" wird durch jeden internationalen Sportfachverband definiert und kann sich daher von Sportart zu Sportart unterscheiden. Somit kann z.B. ein Sportler oder eine Sportlerin für Para-Schwimmen eine klassifizierbare Mindestbehinderung nachweisen, für Para-Leichtathletik jedoch nicht.
Klassifizierung für Sportlerinnen und Sportler mit Körperbehinderungen
In zahlreichen paralympischen und nicht-paralympischen Sportarten gibt es verschiedene Klassen für Athletinnen und Athleten mit körperlichen Behinderungen. Ausgehend von der medizinischen Diagnose wird mittels funktioneller, medizinischer Tests die Auswirkung der Behinderung auf die Ausübung der jeweiligen Sportart ermittelt. Hierfür werden im Rahmen der Klassifizierung Tests hinsichtlich Spastik, Reflexe, Muskelkraft, Koordination etc. durchgeführt.
Klassifizerung für Sportlerinnen und Sportler mit Sehbehinderungen
B1 - vollblind: Keine Lichtempfindung in beiden Augen bis zur Lichtempfindung, aber unfähig eine Handbewegung wahrzunehmen in irgendeiner Entfernung oder Richtung. Müssen sichtundurchlässige Brille tragen!
B2 – schwerst sehbehindert: Von der Fähigkeit, die Handbewegungen wahrzunehmen, bis zu einem Sehrest von 2/60 und einer Gesichtsfeldeinschränkung von weniger als 5 Grad (sämtliche Einteilungen erfolgen am besseren Auge und bei bestmöglicher Korrektur).
B3 - sehbehindert: Von der Sehschärfe von 2/60 bis zu 6/60 und/oder einer Gesichtsfeldeinschränkung von 5 bis 20 Grad (sämtliche Einteilungen erfolgen am besseren Auge und bei bestmöglicher Korrektur).
Die Klassifizierung für nationale Wettkämpfe kann von allen in Österreich niedergelassenen Augenärztinnen und Augenärzten durchgeführt werden.
Bei internationalen Wettkämpfen erfolgt die Einstufung durch von der IBSA zugelassene Augenärztinnen und -ärzte.
Klassifizerung für Sportlerinnen und Sportler mit mentalen Behinderungen
Startberechtigt sind Menschen mit mentaler Behinderung, Down Syndrom, Lernbehinderung, Verhaltensstörungen, Autismus Spektrum Störungen etc., die einen IQ von unter 75 aufweisen. Weiters muss die Behinderung vor dem 18. Lebensjahr aufgetreten sein. Derzeit gibt es trotz der großen Bandbreite an Behinderungsformen auf paralympischer Ebene nur eine Klasse, es wird aber an neuen und gerechteren Klassifizierungssystemen gearbeitet. Paralympische Bewerbe für Menschen mit mentaler Behinderung gibt es derzeit nur im Schwimmen, in der Leichtathletik und im Tischtennis.
Hörbehinderungen
Voraussetzung ist Gehörlosigkeit mit einem Hörverlust von mindestens 55 Dezibel auf dem besseren Ohr. Athletinnen und Athleten dürfen bei der Sportausübung keine Hörgeräte tragen. Diese Behinderungsgruppe ist weltweit separat im eigenen Gehörlosensportverband (CISS Comité International des Sports des Sourds) organisiert, und führt ihre eigenen Weltspiele (= Deaflympics) durch. Daher ist diese Gruppe bei den Paralympics nicht inkludiert.
Ablauf einer Klassifizierung
Im Vorfeld jeder Klassifizierung wird mittels vorliegender Befunde abgeklärt, ob es sich für die gewählte Sportart um eine klassifizierbare Behinderung handelt. Ist dies der Fall, wird ein Termin für die Klassifizierung vereinbart.
Die Durchführung einer Klassifizierung erfolgt immer durch ein "Panel". Dieses Panel setzt sich aus zwei Personen zusammen – 1 medizinische/r und 1 technische/r Klassifiziererin/Klassifizierer.
Zu Beginn wird anhand der vorliegenden Befunde und Befragung des Athleten/der Athletin die medizinische Diagnose besprochen.
In weiterer Folge werden je nach gewählter Sportart relevante funktionelle und medizinische Tests durchgeführt.
Anschließend erfolgt die sporttechnische Klassifizierung. Hierfür wird der Sportler/die Sportlerin bei der Sportausübung (mit allen notwendigen Hilfsmitteln) beobachtet. Diese Beobachtung erfolgt zunächst außerhalb eines Wettkampfes.
Zum Abschluss wird der Sportler/die Sportlerin im Wettkampf beobachtet.
Nützliche Links:
https://lexi.global/
Anschauliche Darstellung mit welchen Behinderungen man in welche Klasse in verschiedenen Sportarten eingeteilt wird.
https://www.paralympic.org/classification
Informationen über die Klassifizierung im paralympischen Sport.
https://ipc-classification.reclaim.hosting/courses/fundamentals_2023/index.html
Grundlagen Online-Kurs zum Thema Klassifizierung im paralympischen Sport.