Barrierefreiheitserklärung
Die Barrierefreiheit von obsv.at ist uns ein großes Anliegen.
Die Informationen auf unserer Website sollen nach Möglichkeit von allen Menschen genutzt werden können, unabhängig von technischer Ausstattung, Sicherheits-Einstellungen oder persönlichen Behinderungen.
Der ÖBSV möchte die Webseite barrierefrei gestalten.
Das bedeutet, dass alle Menschen die Webseite nutzen können sollen.
Es gibt ein Gesetz, das die Zugänglichkeit von Webseiten regelt.
Es heißt Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG).
Dieses Gesetz implementiert eine Richtlinie der Europäischen Union.
Die Richtlinie (EU) 2016/2102 wurde am 26. Oktober 2016 beschlossen.
Die Entscheidung wurde von zwei Institutionen getroffen:
- Europäisches Parlament
- Europäischer Rat
Sie regelt den barrierefreien Zugang zu:
- Websites
- Mobilen Apps
Das gilt für öffentliche Stellen.
Der ÖBSV möchte sich an dieses Gesetz halten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website obsv.at.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website erfüllt noch nicht alle Anforderungen für barrierefreie Web-Inhalte.
Es wird daran gearbeitet, die Website schrittweise anzupassen.
Wir orientieren uns an zwei Standards:
- Richtlinien für barrierefreie Web-Inhalte (WCAG 2.1)
- Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08).
Diese Standards helfen uns dabei, barrierefreie Web-Inhalte zu erstellen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Wir nehmen an, dass die Webseite nicht vollständig barrierefrei ist.
Nach einer ersten externen Prüfung entsprechen die Punkte auf der Webseite den Bestimmungen der WCAG 2.1 nicht.
Für einige aufgezeichnete Videos und Audiodateien fehlt der Untertitel und Text-Alternativen (WCAG Kriterium 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) und WCAG Kriterium 1.2.3 Audio-Deskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)), sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzerinnen und Benutzer nicht zur Verfügung stehen.
PDF-Dokumente, die älter sind, sind meistens nicht barrierefrei.
Das bedeutet, dass sie für manche Menschen schwer zu lesen sind.
Das bedeutet, dass sie für Menschen mit Behinderungen schwer zu nutzen sind.
Menschen, die Screen-Reader nutzen, können PDF-Dokumente nicht gut lesen, weil sie nicht richtig markiert sind.
Oder sie können sie gar nicht lesen.
Dadurch wird das WCAG Erfolgs-Kriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht vollständig erfüllt.
Der Betreiber stellt Dokumente von verschiedenen Herstellern zum Download bereit.
Diese Dokumente sind weitgehend nicht barrierefrei.
Wir arbeiten an weiteren Verbesserungen für barrierefreie PDFs.
Bitte melden Sie uns, falls Sie Barrieren bemerken.
Meldungen bitte an office(at)obsv.at