Vorstand
Julian HADSCHIEFF
Präsident
Margit STRAKA
Vize-Präsidentin
Christoph ETZLSTORFER
Vize-Präsident
Matthias BOGNER
Generalmanager
Christian DOMANY
Finanzreferent
Johann KNOLL
Finanzreferent Stv.
Vorstand mit besonderer Aufgabenstellung
Franz MARHOLD
Thomas MÜCK
Holger MÜLLER
Sport
Andrea SCHERNEY
Sportdirektorin
Corinna HEISS
Kompetenzgremium Amputiertensport
Karl MAYR
Kompetenzgremium Blinden- und Sehbehindertensport
Bettina MÖSSENBÖCK
Kompetenzgremium Cerebralparetikersport
Barbara JANISCH
Kompetenzgremium Gehörlosensport
René SCHÖNBERGER
Kompetenzgremium Mentalbehindertensport
Diethard GOVEKAR
Kompetenzgremium Rollstuhlsport
Landesverbände
Andrea GOTTWEIS
Burgendland
Franz WEINGARTNER
Kärnten
Markus TRAXLER
Niederösterreich
Alexandra HEINDL
Oberösterreich
Roland PRUCHER
Salzburg
Herbert ROHRER
Steiermark
Gerald DARINGER
Tirol
Edgar MAYER
Vorarlberg
Martin LADSTÄTTER
Wien
Wirkungsbereich
Der Vorstand ist Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und entscheidet alle Angelegenheiten, die durch das Statut nicht ausdrücklich einem anderen Verbandsorgan zugewiesen sind.
In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere
- die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sowie die Erteilung der Zustimmung zur Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern aus Landesverbänden (Behindertensportvereine beziehungsweise Behindertensportsektionen von Sportvereinen) auf Antrag eines Landesverbandes
- die Kooptierung eines Vorstandsmitgliedes anstelle eines ausgeschiedenen Mitgliedes bis zur nächsten Generalversammlung
- die Festlegung des Termins für ordentliche und außerordentliche Generalversammlungen
- die Beschlussfassung über den Jahres-Budgetvoranschlag
- die Beschlussfassung über den Jahresabschluss
- die Verwaltung des Verbandsvermögens
- die Kooptierung der Aktiven-Vertreterin und von weiteren Personen in den Vorstand mit beratender Stimme unter der Funktionsbezeichnung "Beirätin"
- die Bildung eines Unterstützungskomitees
- die Behandlung rechtzeitig - spätestens eine (1) Woche vor der Vorstandssitzung - beim Generalsekretariat schriftlich eingebrachter Anträge
- die Beschlussfassung über verbandsinterne Regelungen/Ordnungen
- die Bestellung der Mitglieder für die Disziplinarkommission und für den Berufungsausschuss
- die Aufhebung von Beschlüssen der Sportkonferenz auf Antrag von zumindest drei (3) Vorstandsmitgliedern
- das Einsetzen von Arbeitsgruppen bei Bedarf
Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Generalversammlung jedes vierte Kalenderjahr bis längstens 31. Dezember gewählt beziehungsweise von den Landesverbänden gestellt. Alle Vorstandsmitglieder besitzen Kraft ihrer Funktion in jedem Fall zumindest die außerordentliche Mitgliedschaft des Verbandes.
Der Vorstand besteht aus
- den fünf (5) Mitgliedern des Präsidiums (Präsidentin, zwei (2) Vize-Präsidentinnen, Generalmanagerin, Finanzreferentin);
- der im Generalsekretariat angestellten Finanzverantwortlichen als stellvertretende Finanzreferentin;
- den bis zu drei (3) Vorstandsmitgliedern mit besonderer Aufgabenstellung;
- den neun (9) nominierten Vertreterinnen der Landesverbände aus dem Personenkreis Präsidentin/Obfrau oder ihren Stellvertreterinnen;
- den sechs (6) Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden der behinderungsspezifischen Kompetenzgremien;
- der im Generalsekretariat angestellten Sportdirektorin;
- sämtlichen in den Vorstand kooptierten Personen mit beratender Stimme ("Beirätinnen").