Vorstand
Wirkungsbereich
Der Vorstand ist Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und entscheidet alle Angelegenheiten, die durch das Statut nicht ausdrücklich einem anderen Verbandsorgan zugewiesen sind.
In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere
- die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sowie die Erteilung der Zustimmung zur Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern aus Landesverbänden (Behindertensportvereine beziehungsweise Behindertensportsektionen von Sportvereinen) auf Antrag eines Landesverbandes
- die Kooptierung eines Vorstandsmitgliedes anstelle eines ausgeschiedenen Mitgliedes bis zur nächsten Generalversammlung
- die Festlegung des Termins für ordentliche und außerordentliche Generalversammlungen
- die Beschlussfassung über den Jahres-Budgetvoranschlag
- die Beschlussfassung über den Jahresabschluss
- die Verwaltung des Verbandsvermögens
- die Kooptierung der Aktiven-Vertreterin und von weiteren Personen in den Vorstand mit beratender Stimme unter der Funktionsbezeichnung "Beirätin"
- die Bildung eines Unterstützungskomitees
- die Behandlung rechtzeitig - spätestens eine (1) Woche vor der Vorstandssitzung - beim Generalsekretariat schriftlich eingebrachter Anträge
- die Beschlussfassung über verbandsinterne Regelungen/Ordnungen
- die Bestellung der Mitglieder für die Disziplinarkommission und für den Berufungsausschuss
- die Aufhebung von Beschlüssen der Sportkonferenz auf Antrag von zumindest drei (3) Vorstandsmitgliedern
- das Einsetzen von Arbeitsgruppen bei Bedarf
Kontaktmöglichkeit
vorstand(at)obsv.at



















