Klassifizierung Schwimmen
So funktioniert die Klassifizierung
Die Einteilung in Wettkampfgruppen - die Klassifikation - und den Vorgang dieser Zuteilung - das Klassifizieren - im Para-Schwimmsport erfolgt in zwei unterschiedlichen Systemen.
Das Funktionelle Klassifizierungssystem ermöglicht es, die Schwimmerin/den Schwimmer nicht vorrangig aus medizinischer Sicht und defizitorientiert zu betrachten, sondern unter sportartspezifischen Aspekten. Entscheidend ist nicht die Behinderung an sich, sondern die Auswirkungen der Behinderung bei der Ausübung des Schwimmsports.
Unter Beachtung der vorhandenen und funktionierenden Antriebs- und Vortriebsmöglichkeiten werden möglichst homogene Wettkampfklassen gebildet. Diese Einteilung – Klassifizierung – erfolgt in einem dreistufigen Klassifizierungsvorgang:
Banktest - medizinischer Teil
Wassertest - technischer Teil
Wettkampfbeobachtung (wenn zur Entscheidung notwendig)
Es werden insgesamt 10 Startklassen für alle Körperbehinderungen unterschieden:
S1 - S10 für die Techniken Freistil, Rücken und Delfin
SB1 – SB9 für Brust und
SM1 – SM10 für Lagenbewerbe
Das Klassifizierungssystem für Schwimmerinnen und Schwimmer mit Sehbehinderungen erfolgt durch medizinische Kriterien. Für den Para-Schwimmsport werden im Sportpass eingetragene Klassen übernommen.
Startklasse B1 = S11, Startklasse B2 = S12 und Startklasse B3 = S13.
Für Schwimmerinnen und Schwimmer mit Mentalbehinderungen ist für die Zuteilung von Klassen die eingetragene Behinderung im Sportpass entscheidend:
Mentale Behinderung = S14 und Trisomie 21 oder Down Syndrom = S21.
Aktuelle Informationen:
Anmeldung zur Klassifizierung
Ablauf von Klassifizierungen
Allgemeine Infos für Vereine
Geplante Termine für Klassifizierungen
Ansprechperson für Klassifizierung Para-Schwimmen:
Dr.in Taupe-Lehner Anna