Vorstand

Julian HADSCHIEFF

Präsident

Margit STRAKA

Vize-Präsidentin

Christoph ETZLSTORFER

Vize-Präsident

Matthias BOGNER

Generalmanager

Christian DOMANY

Finanzreferent

Johann KNOLL

Finanzreferent Stv.

Vorstand mit besonderer Aufgabenstellung

Franz MARHOLD

Thomas MÜCK

Holger MÜLLER

Sport

Andrea SCHERNEY

Sportdirektorin

Corinna HEISS

Kompetenzgremium Amputiertensport

Karl MAYR

Kompetenzgremium Blinden- und Sehbehindertensport

Bettina MÖSSENBÖCK

Kompetenzgremium Cerebralparetikersport

Barbara JANISCH

Kompetenzgremium Gehörlosensport

René SCHÖNBERGER

Kompetenzgremium Mentalbehindertensport

Diethard GOVEKAR

Kompetenzgremium Rollstuhlsport

Landesverbände

Andrea GOTTWEIS

Burgendland

Franz WEINGARTNER

Kärnten

Markus TRAXLER

Niederösterreich

Alexandra HEINDL

Oberösterreich

Roland PRUCHER

Salzburg

Herbert ROHRER

Steiermark

Gerald DARINGER

Tirol

Edgar MAYER

Vorarlberg

Martin LADSTÄTTER

Wien

Wirkungsbereich

Der Vorstand ist Leitungsorgan im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 und entscheidet alle Angelegenheiten, die durch das Statut nicht ausdrücklich einem anderen Verbandsorgan zugewiesen sind.

In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere

  • die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern sowie die Erteilung der Zustimmung zur Aufnahme von ordentlichen Mitgliedern aus Landesverbänden (Behindertensportvereine beziehungsweise Behindertensportsektionen von Sportvereinen) auf Antrag eines Landesverbandes
  • die Kooptierung eines Vorstandsmitgliedes anstelle eines ausgeschiedenen Mitgliedes bis zur nächsten Generalversammlung
  • die Festlegung des Termins für ordentliche und außerordentliche Generalversammlungen
  • die Beschlussfassung über den Jahres-Budgetvoranschlag
  • die Beschlussfassung über den Jahresabschluss
  • die Verwaltung des Verbandsvermögens
  • die Kooptierung der Aktiven-Vertreterin und von weiteren Personen in den Vorstand mit beratender Stimme unter der Funktionsbezeichnung "Beirätin"
  • die Bildung eines Unterstützungskomitees
  • die Behandlung rechtzeitig - spätestens eine (1) Woche vor der Vorstandssitzung - beim Generalsekretariat schriftlich eingebrachter Anträge 
  • die Beschlussfassung über verbandsinterne Regelungen/Ordnungen
  • die Bestellung der Mitglieder für die Disziplinarkommission und für den Berufungsausschuss
  • die Aufhebung von Beschlüssen der Sportkonferenz auf Antrag von zumindest drei (3) Vorstandsmitgliedern
  • das Einsetzen von Arbeitsgruppen bei Bedarf

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Generalversammlung jedes vierte Kalenderjahr bis längstens 31. Dezember gewählt beziehungsweise von den Landesverbänden gestellt. Alle Vorstandsmitglieder besitzen Kraft ihrer Funktion in jedem Fall zumindest die außerordentliche Mitgliedschaft des Verbandes.

Der Vorstand besteht aus

  • den fünf (5) Mitgliedern des Präsidiums (Präsidentin, zwei (2) Vize-Präsidentinnen, Generalmanagerin, Finanzreferentin);
  • der im Generalsekretariat angestellten Finanzverantwortlichen als stellvertretende Finanzreferentin; 
  • den bis zu drei (3) Vorstandsmitgliedern mit besonderer Aufgabenstellung;
  • den neun (9) nominierten Vertreterinnen der Landesverbände aus dem Personenkreis Präsidentin/Obfrau oder ihren Stellvertreterinnen; 
  • den sechs (6) Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden der behinderungsspezifischen Kompetenzgremien;
  • der im Generalsekretariat angestellten Sportdirektorin; 
  • sämtlichen in den Vorstand kooptierten Personen mit beratender Stimme ("Beirätinnen").