Aufnahme in die Österreichische Bundes-Sportorganisation (BSO)
Gesetzliche Fundierung und Mitgliedschaft
Von Anfang an wollte der ÖBSV eine gesetzliche Grundlage haben.
Damit gab es auch geregeltes Geld für den Sport von Menschen mit Behinderung.
Der Verband setzte sich dafür ein, dass Sport für Menschen mit Behinderung im Rehabilitationsgesetz steht.
1973 stellte der ÖBSV einen Antrag, Mitglied in der Österreichischen Bundes-Sportorganisation (BSO) zu werden.
Die Aufnahme als außerordentliches Mitglied erfolgte 1976.
Die gesetzliche Anerkennung des Behindertensports in der Sozialversicherung war weiterhin wichtig.
1996 bekam der ÖBSV die ordentliche Mitgliedschaft mit besonderer Aufgabenstellung in der BSO.
Das war nicht für Geld, sondern für ideelle Anerkennung.
2003 wurde der ÖBSV als ordentliches Mitglied in der BSO aufgenommen – ohne besonderen Zusatz.
Außerdem bekam der ÖBSV Plätze in den wichtigsten Gremien der BSO.
Damit wurde eine langjährige Forderung erfüllt.