Update neue COVID-19-Lockerungsverordnung

OBSV/Daniel Kudernatsch

Der Österreichische Behindertensportverband übermittelt ein Update zur COVID-19-Lockerungsverordnung vom 14.09.2020.

Update: Neue COVID-19-Lockerungsverordnung vom 14.09.2020

In der COVID-Lockerungsverordnung vom 14.09.2020 gibt es zwei wichtige Neuerungen für den laufenden Sportbetrieb (Training und Wettkämpfe):

1.)    In Indoor-Kundenbereichen muss ab sofort wieder ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden (Indoor- Sportstätten, Garderoben, Vereinslokalen, Sekretariaten/Geschäftsstellen mit Kundenbetrieb, …).

Während der Sportausübung ist weiterhin kein Mund-Nasen-Schutz notwendig.

2.)   Die maximale Personengrenze bei Veranstaltungen bei nicht zugewiesenen Sitzplätzen (so wie wir Freundschaftsspiele, Turniere, ÖM etc.  durchführen)  wurde ebenfalls reduziert: 50 Personen indoor und 100 outdoor – diese neue Maßnahme ist für die Planung unserer künftigen Sportveranstaltungen von Bedeutung.

Im Verordnungstext wird definiert: Personen, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind, sind in diese Höchstzahl nicht einzurechnen.

ALLE Sportaktivitäten brauchen Präventionskonzepte, zumindest eine Anleitung zum Ablauf, die wichtigsten Verhaltensregeln mit Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos in den jeweiligen Sporteinheiten oder bei unseren Turnieren/Meisterschaften. MNS, Abstandsregel, Hygienemaßnahmen und Desinfektionen, Dokumentation der Anwesenden und die Einforderung der COVID-19-Einverständniserklärung ist dabei zu beachten.

Im Vereinstraining kann dies in Form eines eigenen Dokuments (Präventionskonzept) erfolgen oder in einem Emailtext, das nachweislich im Vorfeld an die Teilnehmenden (oder deren Erziehungsberechtigten, Verantwortlichen) ausgesandt werden sollte. Oftmals reicht auch eine Ergänzung der ausführlichen Präventionskonzepte der Sportstättenbetreiber.

Sportaktivitäten / Sportarten mit Körperkontakt (RS-Rugby, RSBB, Fußball, RS-Tanzen, Taekwondo, Judo) benötigen für die Aufnahme des Vereinstrainings offizielle COVID-19-Präventionskonzepte, die dem ÖBSV vor Beginn des offiziellen Vereinstrainings vorzulegen sind.

Veranstaltungen: ÖSTM/ÖM/ÖBM laufen ohnehin über den ÖBSV in Zusammenarbeit mit den Durchführenden. Bei der Planung von regionalen Sportveranstaltungen/Turnieren ist der zuständige Landesverband miteinzubeziehen.

Nachstehend die aktuellen Links zur Sport AUSTRIA Seite

·                            Aktueller Verordnungstext

·                            Aktualisierte FAQ

·                            Aktualisierte allgemeine und sportartenspezifische Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber

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