Gefühl von Gemeinschaft

Andrea Scherney, Sportdirektorin des ÖBSV, will die Gemeinschaft im Behindertensport stärken. Alle Fotos (c) ÖBSV

Die Sportdirektorin des ÖBSV, Andrea Scherney, klärt über die speziellen Empfehlungen für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung in Zeiten von Corona auf.

Hallo Andrea. In einer Sportkonferenz wurde mit den Vertretern von den Ländern, den Sportarten und den Behinderungsgruppen ein gemeinsamer Fahrplan für die Wiederaufnahme des Sportbetriebs in Zeiten von Covid-19 erstellt. Was umfasst der Fahrplan?
Ganz allgemein halten wir uns an die Empfehlungen von Sport Austria für Sportvereine und Sportstättenbetreiber. Ein genereller Mindestabstand von zwei Metern, Richtlinien zur Anreise zu Sportstätten, die allgemeinen Hygieneregeln (regelmäßiges Händewaschen, nicht mit den Händen ins Gesicht greifen, in Ellenbeuge oder Taschentuch husten oder niesen) oder das Desinfizieren von Sportgeräten. Wir halten aber weiterhin daran fest, das Training erst am 1. Juni aufzunehmen – auch wenn die Sportstätten schon ab 15. Mai geöffnet sind.

Warum braucht es eine Ergänzung des ÖBSV?
Sport Austria hat zwar eine Richtlinie zum besonderen Schutz von Risikogruppen erstellt, wir haben uns diesem Thema aber natürlich noch intensiver gewidmet. Es gibt einen Fragebogen, der Auskunft darüber gibt, ob man zur Risikogruppe gehört. Diesen sollte jeder für sich unbedingt ausfüllen, beachten und bei Zweifel ärztlichen Rat einholen. Doch auch eines muss man klar festhalten: Menschen mit Behinderung sind nicht automatisch Angehörige von Risikogruppen, sondern nur jene, die zusätzlich eine Vorerkrankung haben, wie z.B. Diabetes oder Immunsuppression.

Welche speziellen Empfehlungen sind noch erstellt worden?
Das Thema Betreuung im Behindertensport ist ein essentielles, deshalb umfassen die ÖBSV- Handlungsempfehlungen dazu eigene Punkte. Etwa können zur zusätzlichen Sportbetreuung Behindertensportlerinnen und -sportler Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben oder persönliche Assistenz, mitnehmen. Für dieses Mini-Gruppen gilt etwa die Abstandsregel nicht. Auch können Menschen mit Behinderungen Betreuungsleistungen im Sinne der üblichen täglichen Hilfestellung im Sportbetrieb in Anspruch nehmen.

Wie sieht es mit den ÖBSV-Events, also Sportwochen, Camps und Meisterschaften aus? Gibt es dafür ein neues Zeitfenster?
Die großen Sportwochen sind bis Ende August abgesagt. Wir arbeiten aber daran, im Sommer Trainingstage in Kleingruppen abzuhalten. Über diese Angebote werden wir regelmäßig Updates geben. ÖBSV-Sportwettkämpfe starten mit 1. Juli. Mehr dazu.

Zum Abschluss: Ich habe eine Behinderung und will wieder mit Sport in meinem Verein beginnen. Was muss ich tun?
Melde dich bei deinem Verein. Dieser ist sicherlich bemüht, dein Training und deinen Sport unter Einhaltung der Covid-19-Bestimmungen wiederaufzunehmen. In Sinne der Aktion „Bleib im Verein“ der Sport Austria sollten wir unseren Vereinsmitgliedern wieder ein Gefühl von Gemeinschaft vermitteln – denn „Wir sind Behindertensport!“.

Handlungsempfehlungen, Fragebogen zur Risikogruppenzugehörigkeit und Einverständniserklärung des ÖBSV 

Training in Kleingruppen unter Einhaltung der Covid-19-Bestimmungen wird vom ÖBSV ab 1. Juni empfohlen.

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